Bitaxe.de
In eigener Sache

Neun Marken, ein Ziel: Wie sich solomining.de die Namen offener Projekte sicherte

24. August 2026 · 14 Min. Lesezeit

Stempel „Eingetragene Marke" über Aktenstapeln, daneben eine Liste von solomining.de mit den abgehakten Projektnamen Bitaxe, Nerdaxe, NerdQaxe++ und Nerdminer sowie der Hinweis auf 71 aus dem Google-Index entfernte Seiten
Worum es geht: Die Betreibergesellschaft von solomining.de hält neun eingetragene oder angemeldete Marken auf die Namen von vier Open-Source-Mining-Projekten – Bitaxe, Nerdaxe, NerdQaxe++ und Nerdminer. Keines dieser Projekte stammt von ihr; zwei der namensgebenden Geräte verkauft sie nicht einmal. Angemeldet wurde ohne ein Wort an die Entwickler, eingesetzt wurde ohne ein Wort an uns: Im April 2026 verschwanden 71 Adressen von bitaxe.de aus dem Google-Index. Nach unserer Abmahnung hat Google sie vollständig wieder aufgenommen. Alle Angaben in diesem Text stammen aus amtlichen Registern, öffentlichen Datenbanken und Dokumenten, die wir benennen.

Was passiert ist

Am 19. April 2026 erhielten wir eine Nachricht von Google: Gegen bitaxe.de war eine Beschwerde wegen Produktfälschung eingegangen. Am 25. April folgte eine zweite Benachrichtigung zum selben Vorgang. Betroffen waren am Ende 71 Adressen unseres Shops. Wenige Tage vor der ersten Nachricht hatte derselbe Absender bereits eine urheberrechtliche Beschwerde bei unserem Hosting-Anbieter eingereicht. Google gab der Beschwerde statt. Die Adressen verschwanden aus dem Index.

Absenderin war die Bolt Engineering GmbH aus Fellbach – die Betreiberin des Shops solomining.de. Ihr Impressum weist sie aus als „Bolt Engineering GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jannis Langer, Höhenstr. 10, 70736 Fellbach", eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 743598. Kontaktiert hat sie uns zu keinem Zeitpunkt. Wir haben von beiden Vorgängen erst durch die Plattformen erfahren, gegen die sie gerichtet waren.

Was danach kam – ein Anwaltsschreiben, die öffentliche Diskussion im Repository des Bitaxe-Projekts und vor allem ein Blick ins Markenregister – ergibt ein Bild, das mit einem gewöhnlichen Streit zweier Händler nichts mehr zu tun hat. Es zeigt einen über zwei Jahre aufgebauten Bestand an Schutzrechten auf fremde Projektnamen, aufgebaut ohne Wissen der Öffentlichkeit, und eine erste Ausübung dieser Rechte, die sich gegen genau einen Wettbewerber richtete: gegen uns. Und es endet vorerst damit, dass die Prüfung im Projekt selbst eingestellt wurde – der Händler steht bis heute auf der Empfehlungsliste des Bitaxe-Projekts.

Neun Marken, vier fremde Projekte

Die Namen der Geräte, um die es hier geht, stammen aus einer offenen Entwicklergemeinschaft. Bitaxe wurde von Skot / bitaxeorg entwickelt und unter offener Lizenz veröffentlicht. Nerdaxe und Nerdminer stammen aus dem Umfeld von BitMaker, NerdQaxe++ von shufps. Alle vier sind Gemeinschaftsprojekte, keine Handelsmarken.

Eine Abfrage der amtlichen Register – Deutsches Patent- und Markenamt sowie Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, abgerufen über TMview – ergibt für die Bolt Engineering GmbH folgenden Bestand, alle in Klasse 9:

Marke Amt Aktenzeichen Angemeldet Eingetragen
Bitaxe (Wortmarke) DPMA 30 2024 236637 28.09.2024 31.01.2025
Nerdaxe (Wortmarke) DPMA 30 2024 237502 05.10.2024 30.01.2025
Bitaxe (Wortmarke) EUIPO 019206471 23.06.2025 10.10.2025
Nerdminer (Wortmarke) DPMA 30 2025 246451 05.10.2025 17.04.2026
NerdQaxe++ (Wortmarke) DPMA 30 2025 246708 07.10.2025 09.02.2026
Bitaxe (Bildmarke) EUIPO 019315675 11.02.2026 28.05.2026
Nerdaxe (Wortmarke) EUIPO 019333780 20.03.2026 02.07.2026
NerdQaxe++ (Wortmarke) EUIPO 019333815 20.03.2026 03.07.2026
Nerdminer (Wortmarke) EUIPO 019333841 20.03.2026 im Verfahren

Drei Dinge fallen an dieser Aufstellung auf.

Erstens das Datum der ersten Anmeldung. Die deutsche Wortmarke „Bitaxe" wurde am 28. September 2024 angemeldet. bitaxe.de verkaufte zu diesem Zeitpunkt bereits seit Monaten unter diesem Namen – das Internet Archive erfasst unseren Shop ab Mai 2024. Ein halbes Jahr vor der Anmeldung war zudem bereits eine erste Beschwerde gegen uns eingegangen, eingereicht „on behalf of the trademark owner", also im Namen eines Markeninhabers, dessen Marke es zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gab. Der Name war weder frei noch unbenutzt, als er angemeldet wurde.

Zweitens das Muster. Bitaxe und Nerdaxe wurden im Abstand von einer Woche angemeldet. Nerdminer und NerdQaxe++ genau ein Jahr später, im Abstand von zwei Tagen. Am 20. März 2026 gingen drei EU-Anmeldungen an einem einzigen Tag hinaus. Das sind keine Einzelentscheidungen – das ist ein Programm.

Drittens die Reichweite. Vier Projekte, vier verschiedene Urheber, ein Anmelder. Keiner der Urheber ist die Bolt Engineering GmbH.

Der Nerdminer-Test

Eine Marke soll den eigenen Geschäftsbetrieb schützen. Sie soll verhindern, dass jemand anderes unter dem Namen auftritt, unter dem man selbst am Markt ist. Deshalb ist die interessanteste Frage an einer Markenanmeldung immer: Verkauft der Anmelder das Produkt überhaupt?

Wir haben den vollständigen Katalog von solomining.de ausgewertet – 26 Artikel, Stand 24. August 2026, Titel und Beschreibungstexte. Das Ergebnis:

Name Marke gehalten Gerät im Shop Vorkommen im Katalog
Bitaxe DE + EU, Wort und Bild ja Geräte, Zubehör, Textilien
NerdQaxe++ DE + EU ja Gerät und Netzteil
Nerdaxe DE + EU nein nur Ersatznetzteil und Ständer
Nerdminer DE + EU nein kein einziger Artikel

Die deutsche Wortmarke Nerdminer wurde am 5. Oktober 2025 angemeldet und am 17. April 2026 eingetragen; die EU-Anmeldung folgte am 20. März 2026. Im gesamten Shop kommt das Wort „Nerdminer" nicht ein einziges Mal vor – weder als Artikel noch als Zubehör noch in einem Beschreibungstext. Bei Nerdaxe findet sich kein Gerät, sondern ausschließlich Zubehör für Geräte, die andere Händler verkaufen.

Warum das der entscheidende Punkt ist: Eine Marke auf ein Produkt, das man nie angeboten hat, schützt keinen eigenen Geschäftsbetrieb. Sie kann nur eines: den fremden sperren. Das deutsche Markenrecht kennt dafür einen eigenen Begriff – die bösgläubige Markenanmeldung (§ 8 Abs. 2 Nr. 14 MarkenG, auf europäischer Ebene Art. 59 Abs. 1 lit. b UMV). Die Anmeldung ohne eigenen Benutzungswillen, allein zur Behinderung von Mitbewerbern, ist ihr Schulbeispiel. Ob dieser Tatbestand hier erfüllt ist, entscheiden Gerichte und Ämter – nicht wir. Die Zahlen stehen aber in zwei öffentlichen Quellen, die jeder selbst nachschlagen kann: im Register und im Shop.

Die Begründung, die das Register nicht hergibt

Für Markenanmeldungen auf offene Projektnamen gibt es eine Rechtfertigung, die man immer wieder hört: Man müsse den Namen vor billigen Nachbauten aus China schützen. Das klingt vernünftig. Es lässt sich auch überprüfen – denn wenn es stimmt, muss man im Register sehen, dass gegen chinesische Anmeldungen vorgegangen wurde.

Man sieht das Gegenteil. Dieselben Namen sind längst von chinesischen Unternehmen angemeldet – in Europa, in Deutschland, in Großbritannien, Neuseeland, Kanada, den USA. Ein Auszug:

Marke Amt Inhaber Angemeldet Eingetragen
BITAXE China (77186736) Unternehmen aus Shenzhen 08.03.2024 07.09.2024
BITAXE MINER EUIPO (019161763) Shenzhen Ruiyuhe Technology 25.03.2025 06.07.2025
NerdQaxe++ DPMA (3020261015960) Shenzhen Yaoxing Trading 26.01.2026 11.03.2026
NerdMiner DPMA (3020261015987) Zhanjiang Zhuocai Trading 26.01.2026 16.03.2026
BITAXE NERDQAXE EUIPO (019313656) Shenzhen Bite Tengfei Technology 06.02.2026 im Verfahren

Der erste Eintrag ist bereits bemerkenswert: „BITAXE" war in China am 7. September 2024 eingetragen – drei Wochen bevor die Bolt Engineering GmbH ihre erste deutsche Anmeldung überhaupt einreichte. Wer den Namen vor China hätte schützen wollen, kam an dieser Stelle bereits zu spät.

Entscheidend ist aber der zweite Eintrag. Die Unionsmarke „BITAXE MINER" eines Unternehmens aus Shenzhen lief bis zum 28. Juni 2025 in der Widerspruchsfrist. Die Bolt Engineering GmbH hielt zu diesem Zeitpunkt seit Januar 2025 die deutsche Wortmarke „Bitaxe" – ein tauglicher Grund, um Widerspruch einzulegen. Sie war in genau diesem Zeitraum auch mit Markenrecht befasst: Am 23. Juni 2025, fünf Tage vor Ablauf der Frist, meldete sie ihre eigene Unionsmarke an. Widerspruch gegen die chinesische Anmeldung ist keiner erkennbar. Die Marke ist am 6. Juli 2025 eingetragen worden.

Es geht noch weiter: Zwei chinesische Unternehmen halten inzwischen deutsche Wortmarken auf „NerdMiner" und „NerdQaxe++". Die Nerdminer-Marke von Zhanjiang Zhuocai wurde am 16. März 2026 eingetragen – einen Monat früher als die gleichnamige Marke der Bolt Engineering GmbH. Auch hier: kein erkennbarer Widerspruch, keine Beschwerde, keine öffentliche Reaktion.

Die Bilanz ist eindeutig. Gegen chinesische Anbieter, die dieselben Namen in Europa und in Deutschland als Marke eintragen lassen: nichts. Gegen den größten deutschen Wettbewerber: eine Beschwerde beim Hosting-Anbieter, eine Beschwerde bei Google und 71 gelöschte Adressen. Wenn eine Begründung nur in eine Richtung wirkt, ist sie keine Begründung, sondern ein Vorwand.

Der Punkt ist ohnehin ein doppelter. Eine Unionsmarke schützt vor Einfuhr und Vertrieb im europäischen Binnenmarkt – sie beeindruckt einen Direktversender in Shenzhen wenig, dessen Pakete einzeln als Privatsendung an europäische Kunden gehen. Wirksam ist sie dort, wo ein Wettbewerber ein Impressum, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine ladungsfähige Anschrift hat. Also gegen genau die Händler, die sich an die Regeln halten.

Die Beschwerde bei Google

Die Beschwerde, die zur Entfernung unserer Seiten führte, ist öffentlich einsehbar. Die Lumen-Datenbank dokumentiert sie unter der Nummer 84146531. Absenderin: Bolt Engineering GmbH. Empfänger: Google LLC. Meldungstyp: Counterfeit, also Produktfälschung. Betroffen: bitaxe.de, 71 Adressen. Der Text im Wortlaut:

„The website https://bitaxe.de/[…] is selling products under my registered trademark ‚Bitaxe‘ without authorization. The domain name and product listings falsely suggest an official source. The site impersonates my brand, uses my trademark without permission, and misleadingly claims ‚Made in Germany‘. Additionally, the legal imprint contains false information and a non-existent address. This constitutes trademark infringement, counterfeit marketing, and consumer deception."

Der Kern steckt in zwei Formulierungen: my registered trademark und my brand. Gegenüber Google wird der Name eines offenen Hardware-Projekts als eigene Marke des Beschwerdeführers dargestellt – und der Verkauf echter, quelloffener Geräte durch einen anderen Händler als Produktfälschung.

Google hat der Beschwerde zunächst stattgegeben und alle 71 Adressen aus dem Index genommen. Für einen Shop, dessen Kunden über die Suche kommen, ist das kein Formfehler, sondern ein Umsatzeinbruch.

Wir haben widersprochen und die Bolt Engineering GmbH anwaltlich abgemahnt. Google hat sämtliche Adressen wieder aufgenommen – alle 71 Seiten sind heute wieder indexiert. Der Schaden aus der Zeit ohne Sichtbarkeit bleibt davon unberührt; rückgängig machen lässt er sich nicht.

Wie es weitergeht: Eine Klage ist vorbereitet und liegt unterschriftsreif bei unseren Anwälten. Wir reichen sie ein, sobald es zu einer weiteren Behinderung unseres Geschäftsbetriebs kommt – gleich ob über Plattformbeschwerden, Suchmaschinen oder Zahlungsdienstleister. Zwei Jahre lang lief das im Stillen: Beschwerden bei Plattformen, ohne ein Wort an uns, ohne dass je ein Gericht damit befasst gewesen wäre. Damit ist Schluss. Was von hier an kommt, wird dokumentiert und veröffentlicht – und dort entschieden, wo es hingehört: vor einem Gericht, nicht in einem Beschwerdeformular.

Die beiden Nebenvorwürfe sind schnell erledigt: Die beanstandete Impressumsangabe – eine Telefonnummer, die durch einen Übertragungsfehler falsch bei uns stand – war zum Zeitpunkt der Beschwerde längst korrigiert. Unsere Angaben zur Fertigung haben wir überprüft und dort präzisiert, wo sie missverständlich waren. Der Kern der Beschwerde bleibt davon unberührt: Sie stützt sich auf ein Markenrecht an einem Namen, den ihre Inhaberin nicht geschaffen hat.

Was die Anwälte der Gegenseite schreiben

Auf unsere Abmahnung antwortete die Gegenseite anwaltlich. Aus diesem Schreiben stammt der folgende Absatz, den wir im Mai 2026 veröffentlicht haben:

„Unsere Mandantschaft hat die Bitaxe-Marken, welche Sie in Ihrer Abmahnung erwähnen, in Abstimmung mit dem Inhaber der Werktitelrechte an dem OS-Projekt „Bitaxe" registrieren lassen. Auch die Durchsetzung der Markenrechte erfolgte mit Wissen des Inhabers der Werktitelrechte sowie der sog. „OSMU" („Open Source Miners United"), in der sich unsere Mandantin stark engagiert und auch das OS-Projekt seit Jahren aktiv mitgestaltet und voranbringt.

Zudem räumte unsere Mandantschaft in der Vergangenheit zwei wesentlich größeren Wettbewerbern als Ihrer Mandantin Marken-Lizenzen ein."

Dieser Absatz enthält drei Aussagen, die die Gegenseite selbst aufgestellt hat und an denen sie sich messen lassen muss:

  • Die Registrierung sei in Abstimmung mit dem Inhaber der Werktitelrechte erfolgt – also mit dem Urheber des Bitaxe-Projekts.
  • Auch die Durchsetzung sei mit dessen Wissen und mit Wissen von OSMU erfolgt. Damit räumt die Gegenseite selbst ein, dass die Marke gegen einen Wettbewerber eingesetzt wurde.
  • Es seien bereits zwei größeren Wettbewerbern Marken-Lizenzen eingeräumt worden. Es existiert also ein Lizenzprogramm auf den Namen eines Open-Source-Projekts.

Der dritte Punkt ist der bemerkenswerteste. Wer Lizenzen vergibt, entscheidet darüber, wer den Namen benutzen darf und wer nicht. Genau diese Kontrolle über einen Projektnamen ist das, was ein offenes Hardware-Projekt eigentlich ausschließen soll.

Was dieselben Namen öffentlich gesagt haben

Im Mai 2026 wurde der Vorgang im öffentlichen Repository des Bitaxe-Projekts diskutiert – in der Liste vertrauenswürdiger Händler, der sogenannten Legitlist. Am 14. Mai beantragte dort jemand unter Verweis auf die Lumen-Fundstelle eine Überprüfung der Listung von solomining.de. Vier Tage später war der Vorgang geschlossen. Zwei Aussagen aus dieser Diskussion stehen im Widerspruch zu dem Anwaltsschreiben.

Der Entwickler WantClue schrieb am 18. Mai 2026 um 14:15 Uhr:

„There is no evidence of any manufacturer in Europe need to ask for permission to sell Bitaxe. Even tho solomining.de owns the trademark it seems this company has never used it for any purpose of restricting competitors. […] the legal problem between solomining and another company exceeds the purpose of this repository."

55 Minuten später schloss Skot, der Gründer des Bitaxe-Projekts, den Vorgang mit „I agree, this can be closed as resolved" – und stellte im selben Beitrag klar:

„For the record bitaxeorg owns the Bitaxe trademark and does not recognize or endorse local jurisdictional trademark registrations by others."

Beide Aussagen lassen sich mit dem Anwaltsschreiben nicht in Einklang bringen. Die Feststellung, das Projekt erkenne solche Registrierungen ausdrücklich nicht an, steht gegen die anwaltliche Behauptung, die Registrierung sei „in Abstimmung mit dem Inhaber der Werktitelrechte" erfolgt. Und die Aussage, die Marke sei „nie zur Einschränkung von Wettbewerbern eingesetzt" worden, fiel 23 Tage nach einer Beschwerde, die auf die Entfernung von 71 Adressen eines Wettbewerbers zielte – und vier Tage bevor die Gegenseite selbst erklärte, sie habe Lizenzen an zwei Wettbewerber vergeben.

Wir behaupten nicht, dass hier jemand bewusst die Unwahrheit gesagt hat. Wir stellen fest: Die Darstellungen widersprechen einander, und beide können nicht zutreffen. Wie sich dieser Widerspruch aufbaut, zeigt der Blick auf den frühesten Vorgang der ganzen Geschichte.

Eine Beschwerde für eine Marke, die es noch gar nicht gab

Der früheste Vorgang in dieser Geschichte ist zugleich der aufschlussreichste. Im März 2024 ging bei unserem Infrastrukturanbieter eine Beschwerde gegen bitaxe.de ein. Eingereicht wurde sie von dem OSMU-Entwickler WantClue – ausdrücklich, wie es dort heißt, „on behalf of the trademark owner", also im Namen des Markeninhabers.

Nur: Im März 2024 gab es keinen Markeninhaber. Die erste Bitaxe-Marke wurde erst ein halbes Jahr später angemeldet, am 28. September 2024, und erst im Januar 2025 eingetragen. Wer im März 2024 „im Namen des Markeninhabers" gegen einen Wettbewerber vorgeht, handelt für ein Recht, das zu diesem Zeitpunkt niemand besitzt.

Die Reihenfolge ist der Punkt. Zuerst wird ein Wettbewerber angegriffen – dann wird das Recht beschafft, mit dem der Angriff funktioniert. Ein halbes Jahr nach dieser ersten Beschwerde meldet die Bolt Engineering GmbH „Bitaxe" an, eine Woche darauf „Nerdaxe". Ein Jahr später folgen „Nerdminer" und „NerdQaxe++", im März 2026 drei EU-Anmeldungen an einem Tag. Im April 2026 wird das fertige Rechtepaket eingesetzt – gegen denselben Wettbewerber wie 2024.

Wer hat zugestimmt?

Die Anwälte der Gegenseite haben eine klare Antwort gegeben: Registrierung und Durchsetzung erfolgten „in Abstimmung mit dem Inhaber der Werktitelrechte" und „mit Wissen" von OSMU. Wer damit gemeint ist, lässt sich nicht offenlassen: Werktitelrechte an einem Werk hat, wer es geschaffen hat. Das Bitaxe-Projekt stammt von Skot, der es unter offener Lizenz veröffentlicht hat und der selbst erklärt, dass bitaxeorg die Bitaxe-Marke hält. Die Anwälte können niemand anderen meinen.

Damit steht die Aussage der Gegenseite gegen die Aussage desselben Mannes. Am 18. Mai 2026 schrieb Skot öffentlich, das Projekt erkenne fremde nationale Registrierungen ausdrücklich nicht an. Vier Tage später erklärten die Anwälte der Markeninhaberin, genau diese Registrierung sei in Abstimmung mit ihm erfolgt – und die Durchsetzung mit seinem Wissen. Es kann nicht beides gelten: Entweder war die Registrierung ein Alleingang der Bolt Engineering GmbH, oder sie war mit dem Urheber des Projekts abgestimmt.

Bestritten wurde eine Abstimmung auch von anderer Seite. Derselbe Entwickler, der 2024 „im Namen des Markeninhabers" gegen uns vorgegangen war, schrieb im Mai 2026:

„There is nothing we can do as this company did file the trademark on their own. Even if we would like to revoke that trademark there is 0 possibility as they did everything according to their jurisdiction. OSMU is not an Organization nor a company."

Ein Alleingang, dem niemand etwas entgegensetzen kann – so die eine Darstellung. Eine Registrierung in Abstimmung mit dem Urheber und eine Durchsetzung mit seinem Wissen – so die andere, von der Markeninhaberin über ihre Anwälte. Eine der beiden Aussagen trifft nicht zu. Wir können nicht sagen, welche. Wir können sagen, dass die Frage seither offen ist, dass sie sich mit einem einzigen Satz beantworten ließe – und dass die Stelle, an der man sie öffentlich stellen konnte, inzwischen geschlossen und gesperrt ist.

Der Ablauf im Mai 2026

Wie die Prüfung dieser Vorgänge endete, lässt sich anhand der Zeitstempel im öffentlichen Repository des Bitaxe-Projekts minutengenau nachlesen:

  1. 14. Mai 2026: Jemand beantragt unter Verweis auf die Lumen-Fundstelle eine Überprüfung der Listung von solomining.de. Der Projektgründer verweist binnen 23 Minuten auf deutsches Recht und sieht den Fall außerhalb des Zuständigkeitsbereichs.
  2. 18. Mai, 14:15 Uhr: WantClue erklärt, das Unternehmen habe die Marke „nie zur Einschränkung von Wettbewerbern eingesetzt" – 23 Tage nach einer Beschwerde, die auf die Löschung von 71 Adressen eines Wettbewerbers zielte.
  3. 18. Mai, 15:10 Uhr: 55 Minuten später ist der Vorgang geschlossen. „I agree, this can be closed as resolved."
  4. 18. Mai, 16:51 Uhr: Im selben Verlauf folgt gegen uns: „Nothing about Bitaxe.de is looking legit."
  5. 22. Mai 2026: Vier Tage nach der Schließung erklären die Anwälte der Markeninhaberin, man habe zwei größeren Wettbewerbern Lizenzen eingeräumt – also genau das getan, dessen Gegenteil die Entlastung behauptet hatte.
  6. 18./19. August 2026: Derselbe Entwickler beantragt, die Listung von bitaxe.de zu streichen. Zwei weitere Beteiligte stimmen zu.

Man muss niemandem eine Absicht unterstellen, um zu sehen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wurde. Die Prüfung gegen den Markeninhaber endete nach vier Tagen auf Grundlage einer Aussage ohne jeden Nachweis. Die Prüfung gegen uns läuft seit Mai, verlangt Belege, Screenshots und Fristen – und mündete in den Antrag, uns von der Liste zu nehmen.

Was die fortbestehende Listung bedeutet

Man muss sich klarmachen, worüber dort überhaupt entschieden wurde. Die Legitlist ist kein Branchenverzeichnis, in das sich jeder einträgt. Sie ist die Liste, mit der das Bitaxe-Projekt selbst für Händler bürgt – sie existiert, damit Käufer echte Anbieter von Nachbauten und Betrügern unterscheiden können. Wer dort steht, trägt das Vertrauenssiegel des Projekts.

Die Meldung vom 14. Mai stellte genau eine Frage: Kann ein Händler auf dieser Liste bleiben, der Marken auf den Namen des Projekts hält und sie gegen einen anderen Anbieter einsetzt? Die Antwort fiel durch die Schließung des Vorgangs – und sie lautete: ja. Der Eintrag besteht bis heute.

Seither ist einiges dazugekommen, was damals noch niemand wusste: das Anwaltsschreiben mit den Lizenzen an zwei größere Wettbewerber, die Bestätigung der Zahlungen durch den Projektgründer, die Sperrung der Diskussion. Eine erneute Prüfung der Listung hat es nicht gegeben. Sie ließe sich in dem Vorgang jetzt auch nicht mehr beantragen.

Damit empfiehlt das Bitaxe-Projekt weiterhin einen Händler, der sich die Namen des Projekts als Marken hat eintragen lassen und sie gegen einen Wettbewerber eingesetzt hat. Ob man das Zustimmung nennt oder Duldung, ist eine Frage der Wortwahl – im Ergebnis bleibt das Siegel drauf. Und es passt schlecht zu der öffentlichen Erklärung, das Projekt erkenne solche Registrierungen nicht an: Wer eine Eintragung für unrechtmäßig hält, bürgt normalerweise nicht weiter für denjenigen, der sie hat vornehmen lassen.

Die Zahlungen: bestätigt, nicht belegt

Auf der Seite „Über uns" wirbt solomining.de mit einer laufenden Unterstützung der Entwickler:

„Wir unterstützen Bemühungen der Open Source Entwickler, indem wir für jeden verkauften Miner einen kleinen Beitrag an die Open Source Entwickler abgeben."

Wer diese Beträge erhält, in welcher Höhe und auf welcher Grundlage, steht dort nicht. Genau diesen Nachweis hatte dieselbe Prüfliste zuvor von uns verlangt – und WantClue hatte den Maßstab selbst formuliert: Wer öffentlich damit werbe, OSMU finanziell zu unterstützen, müsse das belegen können.

Am 24. August 2026 wurde diese Frage im Repository des Bitaxe-Projekts gestellt – mit genau drei Punkten: Wer hat die Beträge erhalten, wie hoch waren sie, welcher Nachweis existiert? Um 13:05:58 Uhr UTC antwortete der Projektgründer:

„I can also confirm donations from solomining."

Danach ging es schnell:

Uhrzeit (UTC) Ereignis Abstand
13:05:58 Kommentar: „I can also confirm donations from solomining."
13:06:16 Der Vorgang wird geschlossen. 18 Sekunden
13:06:39 Die Diskussion wird gesperrt – schreiben dürfen nur noch Mitarbeiter des Projekts. 23 Sekunden

41 Sekunden von der Antwort bis zur verschlossenen Tür. Wir halten fest, was dieser Satz leistet und was nicht. Er bestätigt zum ersten Mal von Projektseite, dass Zahlungen geflossen sind – das war zuvor nur die Eigenwerbung des Händlers. Er beantwortet keine der drei gestellten Fragen: nicht, wer die Beträge erhalten hat, nicht, wie hoch sie waren, und nicht, welcher Nachweis dafür existiert. Und mit der Sperre kann die Frage dort auch nicht mehr gestellt werden.

Zur Einordnung gehört der Vergleich der Maßstäbe. Als es um unsere Spendenformulierung ging, wurde ein belastbarer Nachweis verlangt – und wir haben unsere Formulierung daraufhin korrigiert. Als dieselbe Frage an den Händler ging, der die Marken hält, genügte ein Satz ohne Beleg, und die Diskussion wurde beendet. Es ist derselbe Vorgang, dieselbe Prüfliste, dieselben Beteiligten – aber nicht derselbe Maßstab.

Neu ist diese Kritik nicht

Die Frage nach den OSMU-Spenden ist keine Erfindung dieses Streits. Sie wird seit Ende 2024 öffentlich gestellt. Am 17. Dezember 2024 veröffentlichte ein Nutzer unter dem Namen GizmoMiner im Forum bitcointalk.org einen ausführlichen Beitrag unter dem Titel „The Truth About OSMU: A Warning to the Bitcoin Community". Er beschreibt sich darin als Mitgründer des Discord-Servers, aus dem OSMU hervorgegangen ist, und später als Administrator mit Zugang zu den internen Kanälen.

Wir geben wieder, was dort steht, und nicht mehr: Es ist die Darstellung einer einzelnen Person, sie ist nicht belegt, und die Genannten haben in dem Thread bis heute nicht geantwortet. Aber sie ist öffentlich, sie ist über anderthalb Jahre alt, und sie beschreibt das Muster, um das es hier geht. Zwei Punkte daraus:

„For years, members have demanded transparency regarding OSMU donations. The reality is, they take in far more money than they disclose and continue to grow their influence under false pretenses. Many members of the OSMU have raised the alarm for transparency, only to be ostracized or ignored."
„Employed strong-arm tactics, implying that if you don’t pay them from your Bitaxe sales, you’ll be seen as illegitimate."

Der zweite Satz ist der bemerkenswerte. Er behauptet – geschrieben im Dezember 2024 – einen Zusammenhang zwischen Zahlungen aus dem Bitaxe-Verkauf und der Frage, wer als legitimer Anbieter gilt. Anderthalb Jahre später steht ein Händler, dessen Zahlungen der Projektgründer bestätigt hat, weiter auf der Empfehlungsliste – während über die Streichung unseres Eintrags beraten wird. Wir behaupten nicht, dass das eine das andere erklärt. Wir stellen fest, dass die Beschreibung von damals und die Vorgänge von heute sich auffällig ähneln.

In dem Thread haben zwei weitere Nutzer eigene Erfahrungen ergänzt, im Juni 2025 und im August 2025. Verlinkt wurde der Beitrag übrigens nicht von uns, sondern in der Legitlist-Diskussion selbst – als Beleg dafür, dass Transparenz bei OSMU-Spenden schon länger ein Thema ist. Beantwortet wurde er dort so wenig wie die Frage vom 24. August 2026.

Damit bleibt die Frage, um die es ging, unbeantwortet – und wir stellen sie hier noch einmal: Wer hat die Gelder erhalten, in welcher Höhe, und welcher Nachweis existiert dafür? Die Antwort schuldet nicht uns, wer sie gibt, sondern einer Gemeinschaft, die von Vertrauen lebt. Sobald sie vorliegt, tragen wir sie an dieser Stelle nach.

Darf man ein offenes Projekt überhaupt als Marke eintragen?

Rechtlich lautet die Antwort: Die Ämter prüfen bei der Anmeldung nicht, wer sich einen Namen ausgedacht hat. Wer zuerst kommt und die Gebühr zahlt, bekommt die Eintragung. Deshalb ist die interessantere Frage nicht, ob man es darf, sondern was man damit tut.

Offene Hardware funktioniert nach einem einfachen Tausch. Der Entwickler gibt alles her – Schaltplan, Platinenlayout, Firmware, Stückliste. Jeder darf bauen, ändern, verkaufen, auch gewerblich, auch besser als er selbst. Was er behält, ist ein einziges Ding: dass die Sache nach seinem Projekt heißt. Der Name ist die letzte Verbindung zwischen dem Werk und dem, der es verschenkt hat. Wer sich diesen Namen ins Register eintragen lässt, nimmt das Einzige an sich, was der Entwickler nicht weggegeben hat.

Dazu kommt, wofür das Markenrecht überhaupt gedacht ist. Eine Marke soll die Herkunft kennzeichnen: Sie sagt der Käuferin, aus welchem Haus ein Produkt stammt. Genau das leistet eine Marke auf einen Gemeinschaftsnamen nicht – sie behauptet eine Herkunft, die es nicht gibt. Ein Bitaxe stammt nicht aus Fellbach. Er stammt aus einem offenen Projekt, an dem viele Menschen gearbeitet haben, und wird von Dutzenden Werkstätten weltweit gebaut. Die Beschwerde bei Google formuliert diese falsche Herkunft ganz offen: my registered trademark, my brand.

Es gibt einen ehrlichen Weg – und er sieht anders aus

Nun kann man einwenden: Irgendjemand muss den Namen doch anmelden, sonst tut es ein Dritter. Das stimmt sogar – die Tabelle weiter oben zeigt genau das. Der Einwand hat nur eine Bedingung, und an der entscheidet sich alles: Wer hält die Marke, und was passiert danach?

Das Muster für eine ehrliche Lösung ist seit Jahrzehnten bekannt. Die Linux Foundation hält die Marke „Linux" und lizenziert sie kostenlos an jeden, der Linux vertreibt – Zweck ist ausschließlich, dass niemand anders sie sperrt. Es gibt dafür sogar eigene Rechtsformen: die Kollektivmarke, getragen von einem Verband, und die Gewährleistungsmarke, die jedem offensteht, der bestimmte Bedingungen erfüllt. Eine Schutzanmeldung im Namen des Projekts, verwaltet für alle, wäre uneingeschränkt zu begrüßen. Wir würden sie unterstützen und uns daran halten.

Der Unterschied zwischen Verteidigung und Aneignung lässt sich an drei Fragen ablesen:

  • Wer ist eingetragen? Das Projekt oder ein Treuhänder – oder ein einzelner Händler, der im Wettbewerb steht?
  • Was passiert mit den Rechten? Werden sie allen offengehalten – oder werden Lizenzen an einzelne vergeben und anderen verweigert?
  • Gegen wen wird vorgegangen? Gegen Trittbrettfahrer, die den Namen missbrauchen – oder gegen den nächstgrößeren Mitbewerber, während die Trittbrettfahrer unbehelligt bleiben?

Nach diesem Maßstab beantwortet sich der Fall von selbst. Eingetragen ist ein Händler, kein Projekt. Lizenzen wurden nach eigener Auskunft an zwei größere Wettbewerber vergeben – an uns nicht. Und vorgegangen wurde gegen einen einzigen Marktteilnehmer, während in demselben Zeitraum chinesische Anmelder dieselben Namen unangefochten eintragen ließen.

Es gibt noch eine Probe, und sie ist die einfachste von allen: Hätten die Entwickler zugestimmt, wenn man sie gefragt hätte? Der Urheber des Bitaxe-Projekts hat diese Frage öffentlich beantwortet – bitaxeorg erkenne fremde nationale Registrierungen nicht an. Deutlicher kann eine Antwort kaum ausfallen.

Warum das über uns hinausgeht

Man kann das alles für einen Streit zwischen zwei Shops halten. Wir halten es für mehr, und zwar aus einem einzigen Grund: Die Namen stehen nicht zur Disposition eines einzelnen Händlers.

Der Bitaxe ist deshalb entstanden, was er ist, weil jeder die Baupläne herunterladen, das Gerät nachbauen, verbessern und verkaufen darf. Diese Freiheit hat aus einem Bastelprojekt eine Gerätefamilie gemacht, die heute weltweit gebaut wird – vom Gamma bis zum NerdOctaxe. Wenn der Name dieser Familie einem einzelnen Verkäufer gehört, gilt die Freiheit nur noch für die Technik, nicht mehr für das Wort, unter dem sie stattfindet. Und ohne das Wort findet sie niemand.

Konkret bedeutet ein Markenmonopol auf einen Projektnamen:

  • Wer das Gerät baut, darf es unter Umständen nicht mehr so nennen – oder braucht eine Lizenz.
  • Wer es verkauft, kann per Beschwerde aus Suchmaschinen und von Plattformen entfernt werden, ohne dass ein Gericht je damit befasst war.
  • Wer als Entwickler etwas beiträgt, sieht seinen Projektnamen im Register auf einen Dritten eingetragen.
  • Und die Käuferin findet am Ende nur noch die Anbieter, die den Namen benutzen dürfen.

Genau das ist im April 2026 bei uns passiert. Nicht als Drohung, sondern als vollzogene Tatsache: 71 Adressen, aus dem Index entfernt.

Was wir wollen

  • Klarheit darüber, wer zugestimmt hat. Die Gegenseite beruft sich über ihre Anwälte auf die Zustimmung des Werktitelinhabers – also von Skot – und auf das Wissen von OSMU. Öffentlich ist das Gegenteil erklärt worden. Diese Frage muss beantwortet werden, und zwar von den Genannten, nicht von uns.
  • Offenlegung des Lizenzprogramms. Wenn zwei größere Wettbewerber Lizenzen erhalten haben: welche, auf welcher Grundlage, mit welchen Bedingungen?
  • Nachprüfbarkeit der bestätigten Zahlungen – Empfänger, Höhe, Nachweis. Dass es sie gibt, ist inzwischen bestätigt; alles Weitere ist offen. Es ist derselbe Maßstab, der auch an uns angelegt wurde und den wir akzeptiert haben.
  • Eine offene Diskussion. Eine Frage nach Belegen ist kein Angriff. Ein Vorgang, der 41 Sekunden nach der Antwort geschlossen und gesperrt wird, beseitigt nicht den Zweifel, sondern nur die Möglichkeit, ihn auszusprechen.
  • Und der Kern: dass die Namen offener Projekte niemandem allein gehören. Wir prüfen die Löschung der Marken, soweit sie Projektnamen betreffen, die ihre Inhaberin nicht selbst geschaffen hat.

Zum Schluss

Wir hätten auf diesen Text gern verzichtet. Ein Shop, der Miner verkauft, sollte über Hashrate und Kühlkörper schreiben, nicht über Aktenzeichen. Aber es lässt sich nicht mehr sinnvoll schweigen, wenn 71 Seiten aus der Suche verschwinden, wenn die Antwort auf eine Frage nach Belegen eine geschlossene Tür ist, und wenn im Register die Namen von vier Projekten stehen, die andere Leute in ihrer Freizeit entworfen und verschenkt haben.

Nüchtern betrachtet ist das hier keine Meinungsverschiedenheit unter Händlern. Es ist der Versuch, einen Namen, der allen gehört, in Privatbesitz zu überführen und daraus ein Werkzeug gegen Wettbewerber zu machen – aufgebaut über zwei Jahre, still, ohne ein Wort an die Entwickler, deren Arbeit den Namen überhaupt erst wertvoll gemacht hat. Zwei Beschwerden gegen uns, keine einzige gegen die Anbieter, vor denen der Schutz angeblich nötig war. Wer das ernsthaft für Markenpflege hält, muss erklären, warum sie ausschließlich in eine Richtung wirkt.

Wir haben uns entschieden, das nicht auf sich beruhen zu lassen. Die Beschwerde ist zurückgenommen, die Seiten sind wieder im Index, die Abmahnung ist heraus, die Klage liegt bereit. Und dieser Artikel bleibt online, in beiden Sprachen, solange die Fragen darin unbeantwortet sind.

Uns ist bewusst, wie das aussieht: Der Wettbewerber schreibt über den Wettbewerber. Deshalb steht in diesem Text nichts, was Sie uns glauben müssen. Die Markendaten stehen in den Registern von DPMA und EUIPO, am schnellsten gemeinsam über TMview. Die Beschwerde steht bei Lumen unter der Nummer 84146531. Die Zitate stehen im öffentlichen Repository des Bitaxe-Projekts, die ältere Kritik an den OSMU-Spenden im Thread 5523134 auf bitcointalk.org, die Zahlen zum Sortiment im Katalog von solomining.de, die Firmenangaben in deren Impressum. Der Auszug aus dem Anwaltsschreiben stammt aus unserem eigenen Verfahren; wir haben ihn im Mai 2026 veröffentlicht. Alle Abrufe: 24. August 2026. Prüfen Sie es nach – das ist der Sinn der Sache.

Wenn eine Angabe hier falsch ist, korrigieren wir sie, umgehend und an dieser Stelle. Die Bolt Engineering GmbH und alle namentlich Genannten können eine Gegendarstellung verlangen; wir veröffentlichen sie ungekürzt in diesem Artikel, ohne Kommentar davor und danach. Die Adresse steht im Impressum. Diese Zusage gilt unbefristet.

Und ansonsten gilt, was von Anfang an galt: Der Bitaxe gehört niemandem. Genau das war der Punkt – und genau dabei bleibt es.

Darf man den Namen „Bitaxe" überhaupt benutzen?
Der Bitaxe ist ein offenes Hardware-Projekt. Die Baupläne stehen unter einer freien Lizenz, jeder darf das Gerät bauen, verändern und verkaufen. Der Projektgründer hat im Mai 2026 öffentlich erklärt, dass bitaxeorg die Marke hält und nationale Registrierungen Dritter ausdrücklich nicht anerkennt. Ob eine einzelne nationale Eintragung diesen Gebrauch beschränken kann, ist gerade Gegenstand einer rechtlichen Auseinandersetzung.
Was ist eine bösgläubige Markenanmeldung?
So bezeichnet das Markenrecht eine Anmeldung, die nicht dem Schutz eines eigenen Geschäftsbetriebs dient, sondern vor allem der Behinderung anderer – etwa wenn jemand ein Zeichen anmeldet, das er selbst gar nicht benutzt, während ein Wettbewerber es bereits verwendet. Solche Marken können auf Antrag gelöscht werden (§ 8 Abs. 2 Nr. 14 MarkenG, Art. 59 Abs. 1 lit. b UMV). Die Bewertung im Einzelfall obliegt den Ämtern und Gerichten.
Sind die Zahlungen an OSMU-Entwickler jetzt belegt?
Nein. Ein Beleg liegt nach wie vor nicht vor. Der Gründer des Bitaxe-Projekts hat am 24. August 2026 lediglich erklärt „I can also confirm donations from solomining" – ohne Empfänger, ohne Beträge, ohne einen einzigen Nachweis. 18 Sekunden später wurde der Vorgang geschlossen, weitere 23 Sekunden später die Diskussion gesperrt. Eine Bestätigung ohne Beleg ist kein Beleg. Und es bleibt die Frage, die sich jeder selbst beantworten kann: Warum schließt und sperrt man eine Diskussion, in der nach Belegen gefragt wird?
Sind die 71 Adressen wieder online?
Ja. Die Seiten selbst waren nie offline – entfernt worden waren sie aus dem Google-Index, also aus den Suchergebnissen. Nach unserem Widerspruch und der Abmahnung hat Google sämtliche Adressen wieder aufgenommen; alle 71 Seiten sind heute wieder indexiert. Der Schaden aus der Zeit ohne Sichtbarkeit lässt sich damit nicht rückwirkend beheben.
Ging es nicht darum, den Namen vor chinesischen Nachbauten zu schützen?
Das Register spricht dagegen. „BITAXE" war in China schon im September 2024 eingetragen, drei Wochen vor der ersten deutschen Anmeldung. Die Unionsmarke „BITAXE MINER" eines Unternehmens aus Shenzhen wurde im Juli 2025 unangefochten eingetragen – die Widerspruchsfrist lief bis Ende Juni 2025, und ein Widerspruch ist nicht erkennbar. Zwei chinesische Unternehmen halten inzwischen sogar deutsche Marken auf „NerdMiner" und „NerdQaxe++". Vorgegangen wurde stattdessen gegen einen deutschen Wettbewerber.
Wäre eine Markenanmeldung durch das Projekt selbst in Ordnung?
Ja, und wir würden sie unterstützen. Das Vorbild ist die Linux Foundation, die die Marke „Linux" hält und kostenlos an alle Anbieter lizenziert, damit sie niemand sperren kann. Dafür gibt es eigene Rechtsformen – Kollektivmarke und Gewährleistungsmarke. Entscheidend ist, wer eingetragen ist, ob die Rechte allen offenstehen und gegen wen sie eingesetzt werden.

Bemerkenswert ist dabei ein Punkt: Es heißt, das Projekt halte eine weltweite Bitaxe-Marke – „bitaxeorg owns the Bitaxe trademark", wie es im Repository formuliert wurde. In den über TMview zugänglichen Registern, darunter EUIPO, DPMA und das US-Patent- und Markenamt, ist dazu keine Eintragung auffindbar, weder auf bitaxeorg noch auf Skot noch auf OSMU. Eine „weltweite Marke" gibt es rechtlich ohnehin nicht: Markenschutz entsteht immer für ein Land oder einen Wirtschaftsraum, und zwar durch Eintragung oder durch nachweisbare Verkehrsgeltung. Genau diese Lücke haben andere genutzt.
Kauft ihr bei solomining.de ein oder verkauft ihr deren Produkte?
Nein, und das ist Teil der Vorgeschichte. Ganz zu Beginn hat solomining.de uns angeboten, uns Bitaxe-Geräte aus der eigenen Fertigung zu liefern – wir hätten also als Wiederverkäufer arbeiten sollen. Wir haben abgelehnt, weil wir selbst fertigen und mit unserer eigenen Qualität weiter kommen. Eine Geschäftsbeziehung hat es seither nie gegeben. Ob diese Absage der Ausgangspunkt für alles war, was danach kam, wissen wir nicht – belegen können wir es nicht, und wir behaupten es auch nicht. Auffällig ist die Reihenfolge trotzdem.
Wie kann ich die Angaben selbst prüfen?
Die Markendaten stehen in den öffentlichen Registern von DPMA (register.dpma.de) und EUIPO (euipo.europa.eu), am schnellsten gemeinsam abrufbar über TMview. Die Google-Beschwerde ist bei Lumen unter der Nummer 84146531 dokumentiert. Die zitierten Diskussionen stehen öffentlich im Repository bitaxeorg/legitlist auf GitHub. Der Katalog von solomining.de ist frei einsehbar.

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